Gemeinsam gegen Bienenkrankheiten:
Warum die VIS-Registrierung allen hilft!
Der Trend, Bienen im eigenen Garten zu halten, hält weiterhin stark an. Viele Imkerinnen und Imker sind Mitglied eines Bienenvereins, was aber keine Verpflichtung darstellt.
Ein Mitglied genießt jedoch die Vorteile laufender Weitergabe von Informationen, Teilnahme an Weiterbildungsmöglichkeiten und Unterstützung bei Fragen durch andere Mitglieder, sowie einem Versicherungsschutz z.B. bei Naturkatastrophen und der Zusendung der
monatlichen Verbandszeitschrift.
Schutz der Bienengesundheit:
Mit der am 1.4.2016 in Kraft getretenen Novelle der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO-Novelle 2015, BGBl. II Nr. 193) sind
alle Bienenhalter (Imkerinnen und Imker unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft) verpflichtet, sich
- mit ihren Standorten der Bienenstände,
- Anzahl der gehaltenen Bienenvölker zweimal jährlich und der
- An- und Abmeldung von Bienenhaltung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zu registrieren und aktuell zu halten.
Link: https://vis.statistik.at/vis/bienen/meldepflichten
Eine Bienenseuche kann jeden unmittelbar treffen!
Kommt es auf einem Bienenstand zu einem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche (z.B. Amerikanische Faulbrut), so ist dem zuständigen Amtstierarzt möglich, mittels VIS einfach und rasch die Imkerinnen und Imker mit ihren Bienenständen im Sperrgebiet zu erheben und die notwendigen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung einzuleiten.
Auf das VIS als Instrument der Veterinär- und Lebensmittelbehörde haben nur deren Organe Zugriff. Das Bundesministerium für Finanzen hat keinen Zugriff auf das VIS und die Imkerdaten!
Imkerinnen und Imker, die der VIS-Meldeverpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Förderungen:
Weiters erfolgt auch die Zuteilung von EU-Fördermittel für die Imkerei, abhängig von der Zahl der gemeldeten Völker. Je weniger Völkerzahlen im VIS eingetragen sind, desto weniger EU-Fördermittel bekommen die österreichischen Imkerinnen und Imker!
Durch die Fördermittel können Maßnahmen wie Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung, sowie verschiedene Laboruntersuchungen von Honig kostengünstiger durchgeführt werden.
Somit ist die Registrierung und fristgerechte Aktualisierung des Veterinärinformationssystem (VIS) im Interesse jeder verantwortungsvollen Imkerin oder Imkers.
Mindestabstände und Kennzeichnung von Bienenständen:
Im NÖ Bienenzuchtgesetz sind neben der Mindestabstände zur Aufstellung von Bienenstöcken auch die Kennzeichnung derselben festgelegt.
„An Bienenständen außerhalb von eingefriedeten Grundstücken müssen deutlich lesbar und dauerhaft der Name, die Wohnadresse und allfällige Telefonnummer bzw. die sonstige Erreichbarkeit des Imkers oder der Imkerin angebracht sein“.
Zusätzlich ist gemäß der TKZVO 2009 die VIS-Registrierungsnummer anzuführen.
Viel Freude und Erfolg mit Euren Bienen!
Martin Boschmeier, Obmann Ortsgruppe Neulengbach-St. Christophen
